Krebsvorsorge
Mit einem jährlichen Krebsabstrich vom Gebärmutterhals kann das Risiko für einen Gebärmutterhalskrebs deutlich reduziert werden.
Bei dieser Untersuchung können Zellveränderungen, welche später einmal zu Krebs führen können, frühzeitig erkannt werden.
Welche Methoden stehen zur Verfügung?
Das übliche Verfahren ist der Pap-Test. Die heute generell durchgeführte mikroskopische Untersuchung eines Krebsabstriches wurde vor 50 Jahren entwickelt und hat sich seitdem nicht wesentlich verändert. Unter optimalen Bedingungen bietet diese Methode, die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird, eine hohe Sicherheit. Es kann aber vorkommen, dass sich bim Ausstreichen des Abstriches auf einem Objektträger die Zellen nicht einheitlich verteilen und sich in mehreren Schichten überlagern. Dies erschwert die mikroskopische Beurteilung.
Die Dünnschichtzytologie
Mit einer neuen Methode – der Dünnschichtzytologie gelingt es, die Zellen des Abstriches gleichförmig auf einem Objektträger zu verteilen und entsprechend optimale Bedingungen für eine mikroskopische Beurteilung zu schaffen. Zahlreiche Studien haben in den letzten Jahren gezeigt, dass mit der Dünnschichtzytologie Zellveränderungen, die zu Krebs führen können, früher erkannt werden als mit dem üblichen Pap-Test.
Humane Papillomaviren (HPV) und Gebärmutterhalskrebs
Infektionen des Genitalbereiches mit Papillomaviren sind häufig. Meistens bilden sie sich spontan zurück. Die Ursache des Gebärmutterhalskrebses (die medizinische Bezeichnung ist Zervixkarzinom) sind Infektionen mit so genannten Hochrisikogruppen humner Papillomaviren (Abkürzung: HPV). Nur dauerhafte Infektionen mit diesen Virustypen können zur Krebsentstehung führen. Bevor es allerdings zum Auftreten des Gebärmutterhalskrebses kommt, vergehen in der Regle viele Jahre.
Hier finden Sie ebenfalls Informationen zu diesem Thema:
Informationen zur M-HPV-Impfung
(PDF-Dokument, 58 KB)
Informationsblatt zum Thema Gebärmutterhalskrebs
(PDF-Dokument, 21 KB)
Routinemäßiger Nachweis von Hochrisiko-Papillomaviren
Auch bei einem unauffälligen Krebsabstrich kann der Nachweis von Hochrisiko-Papillomaviren eine zusätzliche Sicherheit verleihen. Zur Zeit werden die Kosten für routinemäÿige Untersuchung auf Papillomaviren von den Krankenkassen nicht übernommen. Bevor es zu einer Kostenerstattung kommt, sind weitere Ergebnisse umfassender Studien abzuwarten. Wenn Sie dennoch diese Vorsorgeuntersuchung in Anspruch nehmen möchten, kann diese als so genannte IGEL-Leistung durchgeführt werden. Ein Abstrich vom Gebärmutterhals wird dann mit einem hochempfindlichen Nachweisverfahren (PCR-Methode) auf das Vorhandensein von Papillomaviren überprüft.