Medikamentöser Schwangerschaftsabbruch
Durchführbar ist dieser allgemein bis zur 09. Schwangerschaftswoche.
Sichere Ergebnisse sind nach den aktuellen Zahlen des Berufsverbandes der Frauenärzte als auch nach unserer jahrelangen Erfahrung bis zur abgeschlossenen 7. SSW zu erzielen.
Neben den Wünschen der Frau, hat der durchführende Arzt/Ärztin die Verpflichtung aufzuklären. Es gibt Vorerkrankungen als auch Vor-Operationen, die diesen Weg ggf. ausschließen. Wir bemühen uns in einem ausführlichen Gespräch, die bestmögliche Methode für Sie herauszufinden.
Nach erfolgter Schwangerschaftskonfliktberatung dürfen Sie frühestens drei Tage danach den Abbruch beginnen.
Der medikamentöse Abbruch besteht aus einer Tabletteneinnahme an zwei verschiedenen
Tagen im Abstand von 48 Stunden.
Etwa nach 2-4 Stunden nach der Einnahme kommt es über Wehen, die mit der Einnahme an Tag 2 ausgelöst werden über einen Zeitraum von etwa 6-8 Stunden zum Ausstoßen der Fruchthöhle und Abbluten der Gebärmutterschleimhaut.
Dies sind lediglich ungefähre Angaben.
Die Variabilität bei den Abläufen ist sehr hoch. Einige Frauen bluten überhaupt erst am Folgetag
oder in Ausnahmefällen gar nicht. Der Hersteller gibt eine Versagerquote von 5 % an, sowohl der Berufsverband als auch unsere Praxis sehen nach entsprechender Studienlage die Quote bei
15%.
Man muss wissen, dass es leider nach wie vor kein zugelassenes Präparat für die Einleitung der Wehen (Tag 2) gibt. Seit jeher stehen Ärzt:Innen und Patientinnen nur Präparate im off-label-use zur Verfügung.
Das heißt ein Präparat, was zwar durchaus die gewünschten Ziele der Anwendung in diesem
Bereich erfüllt,
aber ursprünglich für eine andere Anwendung vorgesehen ist. Damit verbunden, müssen Patienten eine höhere Rate an Unvorhersehbarkeiten als auch Nebenwirkungen akzeptieren.
Je nach persönlicher Belastbarkeit sollten Sie in jedem Fall am Tag 2 und 3 planen, nicht arbeitsfähig zu sein. Bitte planen Sie auch ggf. mehrere Nachuntersuchungen mit ein, für den Falls, dass die Methode nicht unmittelbar erfolgreich ist und wir nachbehandeln müssen.
Eine Kostenübernahme der Länder (NRW bzw. Ihrem Wohnort entsprechend) trägt das Honorar für einen medikamentösen SA. Falls Sie die Kosten selber tragen müssen, planen Sie etwa Kosten von 350 Euro ein.