Operativer Schwangerschaftsabbruch
Wir bieten operative Schwangerschaftsabbrüche bis zur abgeschlossenen 14. Woche an. Somit bis 14+0 SSW.
Sie können sich gerne vorab zur Beratung vorstellen, müssen dies aber nicht zwangsläufig. Viele Patientinnen nutzen die Möglichkeit der Kombination aus Beratung und folgendem operativen Eingriff. Aufgrund der Schwangerschaftskonfliktberatung, und der Anfrage einer Kostenübernahme über die Krankenkasse haben viele Frauen verständlicherweise nicht die Möglichkeit noch einen weiteren Termin vor dem Eingriff zu wahrzunehmen.
Viele wünschen sich, Ihre Situation nicht dem Arbeitgeber, der Schule oder dem privaten Umfeld mitteilen zu, um das gehäufte Fehlen zu erklären, was wir respektieren.
In dem Angebot eines kombinierten Vorgehens sehen wir eine problemlose Möglichkeit, die Belastung zu verringern.
Vorbereitung
Am Tag des Eingriffs müssen Sie „nüchtern“ erscheinen. Dies heißt im operativen Fachjargon, dass der Magen leer sein muss. Hierfür dürfen Sie sechs Stunden vorher nicht essen sowie zwei Stunden vorher zuletzt trinken. Trinken dürfen Sie nur klare Flüssigkeiten (keine Milch, keine Säfte mit Fruchtfleisch, etc), am besten nur Wasser.
Sie sprechen zunächst mit einem der gynäkologischen Chirurgen, meistens Frau Dr. Duehlmeyer,
die alle Fragen zu Ihrer Gesundheit, möglichen Krankenvorgeschichte als auch dem operativen
Vorgehen mit den Patientinnen besprechen.
Im Anschluss daran folgt eine Aufklärung durch die Anästhesie.
Die Operation selber ist rein medizinisch ein kleiner risikofreier Eingriff. Er dauert in etwa 20 min.
Der Eingriff ist aufgrund der Kurznarkose vollkommen schmerzfrei.
Nach dem Eingriff werden Sie im Aufwachraum 2 Stunden überwacht, hier wird sichergestellt, dass
Sie eine angemessene Erholungszeit nach der Kurznarkose haben und alle Vitalwerte (Blutdruck/Puls/ Atmung) unauffällig sind. Danach dürfen Sie sich in Begleitung auf den Heimweg
begeben.
Nach 17 Jahren im operativen Bereich und mit der in Ostwestfalen sicherlich höchsten Zahl an operativen Eingriffen möchten wir die Drohszenarien vieler fraglich religiösen Seiten rein medizinisch entkräften und Frauen die verständliche Sorge um die Zukunft Ihrer Fertilität (Fruchtbarkeit) nehmen. Ein Schwangerschaftsabbruch lässt Ihnen jegliche Möglichkeiten einer späteren Familienplanung.
Kosten
Die Kosten für einen operativen Schwangerschaftsabbruch werden je nach Einkommenssituation mittels eines Kostenübernahmeschein von den Ländern (hier NRW bzw. dem Land Ihres Wohnsitzes) getragen. Für den Fall, dass Sie die Kosten selber tragen müssen, da Sie über der Einkommensgrenze liegen, bei der man eine Kostenübernahme erhält, ist der Eingriff eine Privatleistung.
Das Honorar eines operativen Schwangerschaftssabbruchs beträgt für den Falls, dass Sie keine Kostenübernahme erhalten, bei einer Einlingsschwangerschaft inkl. aller Sachmittel etwa 420 Euro.
Dazu kommen das Honorar der Anästhesie, Aufwachraum, ggf. Anti -D Spritze, etc.
Je nach Schwangerschaftswoche und angefallenen Leistungen werden diese ebenfalls nach der GOÄ abgerechnet.