Schwangerschaftsabbruch in unserer Praxisklinik
Wir bieten in unserer Praxisklinik drei Möglichkeiten des Schwangerschaftsabbruchs an:
- medikamentös - bis zur rechnerisch 09. Schwangerschaftswoche
- operativ - bis zur rechnerisch 14. Schwangerschaftswoche
- operativ bei pränatal festgestellter Missbildung - bis zur 22. Schwangerschaftswoche
Noch einmal zur Erklärung der Schwangerschaftswochen:
Rechtlich ist ein SA (Schwangerschaftsabbruch) in Deutschland nach sogenannter sozialer Indikation bis zur 12. Woche nach Konzeption erlaubt, bzw. „straffrei“.
Konzeption ist der medizinische Fachbegriff des Befruchtungszeitpunkts.
Somit etwa der 14. Zyklustag, gezählt ab dem ersten Tag der Periode.
Da die meisten Frauen den Konzeptionszeitpunkt nicht sicher kennen, rechnet man international ab dem ersten Tag der letzten Regel.
Somit ist man rein rechnerisch mit Ausbleiben der Periode bereits in der abgeschlossenen 4. Schwangerschaftswoche.