Ich bin schwanger
(„Schwanger“ bedeutet eigentlich soviel wie „schwerfällig“. „Schwangerschaft” wäre demnach eine Art der „Schwerfälligkeit”. „Schwanger“ ist ein Ausdruck aus dem althochdeutschen.)
Bei eingetretener Schwangerschaft empfiehlt man, sich relativ zeitnah beim Frauenarzt vorzustellen.
Dort sollte die Schwangerschaft gesichert bestätigt werden, z.B. auch mittels Ultraschall. Dabei lässt sich auch frühzeitig der richtige “Sitz” des Embryos bestätigen (nämlich in der Gebärmutter), ggf. Herzaktion schon darstellen (rechnerisch bis spätestens 46 Tage nach dem ersten Tag der letzten Periode) oder auch eine Zwillingsschwangerschaft oder Mehrlingsschwangerschaft erkennen.
Im weiteren wird über alles Weitere gesprochen oder auch veranlasst, was eine Schwangere nun betrifft:
- Anlegen eines sogenannten Mutterpasses
- Absprache über die gewünschte Intensität der ärztlichen Betreuung in der Schwangerschaft.
- Untersuchungen zur Frühschwangerschaft : Nutzen und Risiken.
- Hebammenbetreuung.
- Ernährung, Sport, wann teile ich die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mit, Sexualität in der Schwangerschaft, Reisen.
- usw.
Wichtige Informationen für werdende Mütter, schwangere Arbeitnehmerinnen finden Sie auch im Mutterschaftsschutzgesetz sowie rechtliche Unterstützung bei den Bezirksregierungen (für Bielefeld die Bezirksregierung Detmold).
- Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen
- Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter
- Mutterschutz – Schwangere und stillende Frauen am Arbeitsplatz schützen
- Infos der Bezirksregierung Detmold
Was ist bei Konflikten?
Ich bin schwanger – aber ich möchte die Schwangerschaft eigentlich nicht fortführen.
Selbstverständlich gibt es dafür Gesprächsbereitschaft und konkrete Unterstützung bei uns.